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  • Gesetzesentwurf zur neuen Grunderwerbsteuer

    Planen Sie die Übertragung einer Liegenschaft innerhalb der Familie? Dann sollten Sie sich die Frage stellen, ob ein Zuwarten unter Umständen vorteilhaft sein könnte – eine Novelle zu Grunderwerbsteuergesetz wird voraussichtlich mit 1.6.2014 in Kraft treten. Hier ein Überblick über die relevanten Neuerungen:

    Der vorliegende Gesetzesentwurf differenziert nicht mehr danach, ob der Erwerb eines Grundstücks entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt; künftig wird nur mehr danach unterschieden, ob der Erwerb inner- oder außerhalb der Familie stattfindet.

    Handelt es sich um einen Erwerb innerhalb der Familie, hat das zur Folge, dass die GrESt vom dreifachen Einheitswert der Liegenschaft (anstatt vom weitaus höheren Verkehrswert) berechnet wird und 2% (anstatt 3,5%) beträgt, und zwar unabhängig davon, ob die Liegenschaft verschenkt, getauscht oder verkauft wird.

    Eine weitere Neuerung ist die Ausweitung des Kreises der Begünstigten. Zur Familie zählen in Zukunft nicht mehr nur Ehegatten, eingetragene Partner und (Enkel-)Kinder, sondern auch Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie sowie Geschwister, Nichten und Neffen des Übergebers. Sogar Lebensgefährten zählen nunmehr zu den Begünstigten, sofern sie einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben oder hatten; die Aufhebung der Lebensgemeinschaft darf allerdings nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.


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