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  • Konzessionierung für Immobilien-Unternehmen durch die FMA

    Kürzlich trat ein neues Gesetz mit dem klingenden Namen „Alternatives Investmentfondsmanagergesetz“ (AIFMG) in Kraft. Die Implementierung dieses neuen Gesetzes fußt auf einer Richtlinie der Europäischen Union, die eine Regulierung des Finanzmarktes zum Ziel hat.

    Manager „Alternativer Investmentfonds“ (AIF), die Tätigkeiten nach dem AIFMG ausführen, müssen bis spätestens 22.7.2014 einen Antrag auf Ausstellung einer Konzession stellen. Unter einem Manager ist dabei aber nicht eine natürliche Person zu verstehen, sondern vielmehr das Vehikel, mit dem das angelegte Kapital verwaltet wird.

    Ein AIF liegt dabei dann vor, wenn mehrere Personen investieren und auf Basis einer gemeinsamen Anlagestrategie Gelder erwirtschaften. Das Gesetz regelt dabei zwar ein Mindestfondsvermögen (beginnend ab € 100 Mio.), der genaue Anwendungsbereich ist aber noch nicht abschätzbar.

    Verwaltet werden kann ein solcher AIF nicht nur durch klassische Investmentfonds, sondern womöglich auch durch andere Gesellschaftsformen. Es kann daher nicht von Vornherein ausgeschlossen werden, dass auch Aktiengesellschaften und Privatstiftungen in den Anwendungsbereich des AIFMG fallen.

    Aufgrund des komplizierten und oftmals unklaren Gesetzeswortlauts hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) bereits eine FAQ-Liste auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber jedenfalls einen Feststellungsbescheid der FMA zu erwirken, um Unklarheiten auszuräumen und damit möglichen Pönalen aus dem Weg zu gehen.

    FAQ-Liste der FMA:

    http://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=10522&t=1380696352&hash=7c40d77b921103e14ff4255f6e389467


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