Bleiben Sie auch in einer schnelllebigen Zeit immer am neuesten Stand.

unsere Kanzlei
AKTUELLES

Sub-Navigation Aktuelles

  • „GmbH light“ und damit verbundene Änderungen

    Wie bereits im April angekündigt, besteht seit 1.7.2013 die Möglichkeit der Gründung einer „kleinen GmbH“ oder „GmbH light“; folgende Änderungen sind in diesem Zusammenhang zu beachten:

    Das Mindeststammkapital der GmbH wurde von € 35.000,00 auf € 10.000,00 gesenkt, sodass – der Mindesteinzahlungspflicht folgend – künftig statt € 17.500,00 nur € 5.000,00 bar einbezahlt werden müssen. Bereits bestehende GmbHs können im Rahmen einer Kapitalherabsetzung ihr Stammkapital auf € 10.000,00 verringern.

    Abgesehen davon, kommt es zu einer Reduktion der Gründungskosten der GmbH, da sich jene Steuern, Gebühren und Kosten, die sich am Stammkapital orientieren, entsprechend vermindern. Neben der Gesellschaftssteuer betrifft dies vor allem die bei der Gründung anfallenden Notariatsgebühren und Anwaltskosten. Die Verpflichtung, die Neugründung in der Wiener Zeitung bekannt zu machen, entfällt und bringt somit eine weitere Kostenersparnis. Die auf Grundlage des Mindeststammkapitals bemessene Mindestkörperschaftssteuer wird sich künftig ebenfalls reduzieren und lediglich € 125,00 pro Quartal betragen.

    Zum Zwecke des Gläubigerschutzes waren Geschäftsführer einer GmbH bisher verpflichtet, die Generalversammlung u.a. dann einzuberufen, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren gegangen ist. Diese Pflicht zur Einberufung besteht nunmehr auch dann, wenn die Eigenmittelquote (§ 23 URG) weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24 URG) mehr als 15 Jahre beträgt.

    Hat eine inländische oder ausländische Kapitalgesellschaft keine organschaftlichen Vertreter und ist somit führungslos, so ist zukünftig ein Gesellschafter, der mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft hält, zur Stellung eines Insolvenzantrags berechtigt und verpflichtet.  


    download als pdf

 

Die Inhalte dieser Webseite und solcher, die Sie über allfällige Links erreichen können, dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Inhalte sollen Ihnen nur eine grundsätzliche Hilfestellung und Erstinformation bieten. Die Inanspruchnahme konkreter rechtlicher Beratung in der individuellen Problemstellung ist unabdingbar.

Die EMBERGER Rechtsanwälte GmbH & Co. KG schließt jegliche Haftung für die Inhalte dieser Webseite aus. Dies gilt weiters für die Webseiten anderer, die Sie über allfällige Links dieser Webseite erreichen können oder für andere Webseiten von denen Links zu unserer Webseite verweisen. Auf die Inhalte dieser haben wir keine wie immer geartete Einflussmöglichkeit. Wir müssen es dem jeweiligen Nutzer überlassen, die ihm gebotenen Informationen selbständig zu überprüfen und zu hinterfragen.