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  • Höhe der Ansprüche eines vermeintlich freien Dienstnehmers

    Kein seltener Fall: Ein Dienstgeber schließt mit seinem Dienstnehmer einen „freien“ Dienstvertrag ab, der in Wahrheit als echter Dienstvertrag zu qualifizieren ist.

    Was bedeutet dies für die Höhe der Ansprüche des Dienstnehmers? In der Entscheidung vom 26.7.2012, 8 Oba 56/11 k, stellte der OGH klar:

    Soweit das „Honorar“ des vermeintlich freien Dienstnehmers eine überkollektivvertragliche Abgeltung darstellt, können damit zwar Sonderzahlungen, nicht aber Überstunden, Urlaubsersatzleistung und Feiertagsentgelte abgegolten sein. In der Praxis kann daher die falsche Einstufung eines Dienstnehmers zu einer erheblichen Mehrbelastung für den Dienstgeber führen.


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