Bleiben Sie auch in einer schnelllebigen Zeit immer am neuesten Stand.

unsere Kanzlei
AKTUELLES

Sub-Navigation Aktuelles

  • Orts- und Terminwahl für eine Generalversammlung

    Auch wenn der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Regelung hinsichtlich der Ort- und Terminwahl für die Abhaltung einer Generalversammlung enthält, besteht eine Verpflichtung bei dieser Wahl auf die Interessen der anderen Gesellschafter bedacht zu nehmen.

    Dies folgt aus den allgemeinen im GmbH Recht anerkannten Treuepflichten. Diese Treuepflicht des Gesellschafters einer GmbH gebietet auch eine angemessene Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitgesellschafter bei Ermöglichung der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung.

    Eine Generalversammlung darf daher nicht zu einem Zeitpunkt angesetzt werden an dem bekanntermaßen Gesellschafter nicht anwesend sein werden. Vergleiche dazu OGH 9.4.2012, 6 Ob 60/12k.


    download als pdf

 

Die Inhalte dieser Webseite und solcher, die Sie über allfällige Links erreichen können, dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Inhalte sollen Ihnen nur eine grundsätzliche Hilfestellung und Erstinformation bieten. Die Inanspruchnahme konkreter rechtlicher Beratung in der individuellen Problemstellung ist unabdingbar.

Die EMBERGER Rechtsanwälte GmbH & Co. KG schließt jegliche Haftung für die Inhalte dieser Webseite aus. Dies gilt weiters für die Webseiten anderer, die Sie über allfällige Links dieser Webseite erreichen können oder für andere Webseiten von denen Links zu unserer Webseite verweisen. Auf die Inhalte dieser haben wir keine wie immer geartete Einflussmöglichkeit. Wir müssen es dem jeweiligen Nutzer überlassen, die ihm gebotenen Informationen selbständig zu überprüfen und zu hinterfragen.