Bleiben Sie auch in einer schnelllebigen Zeit immer am neuesten Stand.

unsere Kanzlei
AKTUELLES

Sub-Navigation Aktuelles

  • Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers trotz Bestellung im Gesellschaftsvertrag

    Die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH kann nicht nur in der Generalversammlung oder mittels Umlaufbeschluss, sondern auch direkt im Gesellschaftsvertrag erfolgen – diesfalls ist die Bestellung jedoch auf die Dauer des Gesellschaftsverhältnisses beschränkt.

    Gemäß § 16 Abs 1 GmbHG kann eine Bestellung zum Geschäftsführer grundsätzlich jederzeit durch Beschluss der übrigen Gesellschafter widerrufen werden, soweit die Zulässigkeit des Widerrufs nicht auf wichtige Gründe beschränkt oder einem Gesellschafter ein sogenanntes Sonderrecht auf Geschäftsführung eingeräumt wurde (§ 16 Abs 3 GmbHG).

    Der oberste Gerichtshof sprach nun in seiner Entscheidung zu 6 Ob 99/11v aus, dass auch ein im Gesellschaftsvertrag bestellter Geschäftsführer ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes unbeschränkt abberufen werden kann, wenn seine Abberufung nicht auf das Vorliegen wichtiger Gründe beschränkt wurde.

    Ein Sonderrecht auf Geschäftsführung ist allerdings nicht schon darin zu erblicken, dass die Bestellungserklärung zum Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag erfolgte. Auch in einem derartigen Fall ist der betreffende Geschäftsführer jederzeit abrufbar. Dies gilt nach herrschender Ansicht auch dann, wenn jemand für die Dauer des Gesellschaftsverhältnisses zum Geschäftsführer bestellt wurde.


    download als pdf

 

Die Inhalte dieser Webseite und solcher, die Sie über allfällige Links erreichen können, dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Inhalte sollen Ihnen nur eine grundsätzliche Hilfestellung und Erstinformation bieten. Die Inanspruchnahme konkreter rechtlicher Beratung in der individuellen Problemstellung ist unabdingbar.

Die EMBERGER Rechtsanwälte GmbH & Co. KG schließt jegliche Haftung für die Inhalte dieser Webseite aus. Dies gilt weiters für die Webseiten anderer, die Sie über allfällige Links dieser Webseite erreichen können oder für andere Webseiten von denen Links zu unserer Webseite verweisen. Auf die Inhalte dieser haben wir keine wie immer geartete Einflussmöglichkeit. Wir müssen es dem jeweiligen Nutzer überlassen, die ihm gebotenen Informationen selbständig zu überprüfen und zu hinterfragen.